Psychotherapeutische Sprechstunde
Der Einstieg in die psychotherapeutische Versorgung erfolgt ab April 2018 verpflichtend für alle Patienten über eine Sprechstunde. Ausnahmen gibt es für Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren. Sie können auch ohne vorherige Sprechstunde mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung anfangen. Dies gilt auch, wenn ein Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie erfolgt.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Der Therapeut klärt in dem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann.
Wichtig: Falls nach der diagnostische Abklärung eine Indikation zur Psychotherapie besteht bedeutet das nicht automatisch, dass eine psychotherapeutische Behandlung in der aufgesuchten Praxis auch möglich ist.